Image

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huber Autoverwertung AG

Der/die Käufer/in nimmt zur Kenntnis, dass der Kaufgegenstand aus einem Unfallwagen oder einem Abbruchfahrzeug stammen kann und akzeptiert die Garantiebestimmungen der Huber Autoverwertung AG (nachstehend Verkäuferin genannt).

1. Prüfung der Ware, Rückgabe:

Bei den gelieferten Teilen müssen die entsprechenden Prüf-, Einstell-, und Servicearbeiten fachmännisch ausgeführt werden und der Einbau hat durch eine Fachwerkstätte zu erfolgen.
Die Ersatzteile dürfen nicht zerlegt oder geöffnet werden.
Die Rückgabe aus irgendwelchen Gründen ist nur durch vorherige Absprache und im Einverständnis der Verkäuferin innert 5 Tagen möglich und nur sofern die Verkäuferin dafür keinen Ersatz anbieten kann.
Es werden keine Teile zur Probe und zu Testversuchen ausgeliehen.
Die Umtriebskosten werden in jedem Fall dem Käufer belastet. Bei der Rückgabe von sämtlichen Ersatzteilen wird in jedem Fall mindestens Fr. 50.00 oder 20% des Kaufpreises belastet. Einzelteile mit einem Kaufpreis unter Fr. 50.00 werden nie zurückgenommen.
Die Originalquittung ist immer vorzuweisen.

2. Garantiebestimmungen:

Die Verkäuferin gewährt dem/der Käufer/in drei Monate Materialgarantie ab Lieferdatum. Die Quittung dient als Garantieschein.
Garantieansprüche sind der Verkäuferin sofort zu melden. Das weitere Vorgehen ist mit der Verkäuferin abzusprechen. Die Verkäuferin ersetzt das mangelhafte Ersatzteil. Nur wenn sie nicht dazu in der Lage ist, wird der bezahlte Kaufpreis zurückerstattet. Die Garantieleistungen sind nie höher als der bezahlte Kaufpreis. Folgekosten wie z.B. Aus- oder Einbauarbeiten und dergleichen werden nicht erstattet und gehen voll zu Lasten des/der Käufers/in.
Beim Kauf eines Motors beschränkt sich die Garantie auf den Motorblock und den Zylinderkopf. Anbauteile, die üblicherweise mitgeliefert werden, aber nicht separat verrechnet werden, fallen nicht unter die Garantie. Sinngemäss gilt diese Regelung auch für Anbauteile bei allen anderen Ersatzteilen

3. Zahlungsbedingungen:

Grundsätzlich gilt: Ware gegen Geld! Neben Bargeld akzeptiert die Verkäuferin EC-direkt oder Postcard.
Bei Versand erfolgt die Bezahlung per Nachnahme oder durch Vorauszahlung.
Bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises darf die Ware weder verbaut noch an Drittpersonen weiter gegeben werden. Sie bleibt bis zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall Eigentum der Verkäuferin.

4. Kein Garantie und Rückgaberecht besteht:

  • bei mangelhafter Montage und/oder bei Fehlmanipulationen,
  • wenn beim Einbau des garantierten Gebrauchsteils die Betriebsstoffe, Filter, Wasserpumpe, Spannrollen, Zahnriemen und/ oder Steuerriemen nicht erneuert wurden,
  • für elektronische Teile und für beschädigt gekaufte Teile,
  • bei Einsätzen ausserhalb des öffentlichen Strassennetzes,
  • wenn die Auflagen in Ziffer 1 und 2 nicht eingehalten wurden,
  • wenn die Garantie auf der Rechnung schriftlich ausgeschlossen wurde.

5. Gerichtsstand:

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen dem schweizerischen Recht. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist der Sitz der Verkäuferin ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Käufer/innen mit Sitz/Wohnsitz im Ausland gilt der Erfüllungsort auch als Betreibungsort. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, den/die Käufer/in auch beim zuständigen Gericht seines Sitzes/Wohnsitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.